Schiffsfonds sind zahlreichen, teils erheblichen Risiken unterworfen.
a)Steuerliches Risiko
Entgegen der oftmaligen Anpreisung als Steuersparmodell besteht ein Risiko gerade auch steuerlicher Art. „Die Tonnagesteuer wird nämlich auch dann fällig, wenn der Fonds Verlust macht. Der Anleger, der ohnehin sein Geld davonschwimmen sieht, wird daher auch noch vom Finanzamt zur Kasse gebeten“, so Cäsar-Preller. (vgl. Beitrag: „Das Finanzamt kommt wirklich zu jedem“).
b) Herstellungsrisiko
Das eigentliche Schiffsrisiko besteht zunächst in der Herstellung des Schiffes selbst. Der Auftrag für die Herstellung wird dabei an eine Werft vergeben. Das Risiko, dass die Werft während des Baus in Insolvenz gerät, trifft dabei den Fonds. Dies ist besonders deswegen teuer, weil die Werften meist auf hohe Anzahlungen bestehen. Auch wenn der Bau des Schiffes mangelhaft ist, droht ein langer (und kostenin-tensiver) Streit mit der Werft.
c) Währungsrisiko
Cäsar-Preller hierzu: „Der Schiffsmarkt wird von Währungsschwankungen erfasst. Während der Schiffserwerb meist in US-Dollar stattfindet, investiert der Anleger in Euro. Der Fonds versucht solche Risiken meist durch hochkomplexe Finanzprodukte wie Zinsswaps abzufedern. Diese sind aber selbst risikobehaftet. Im Ergebnis erhält der Anleger ein verworrenes Finanzprodukt, das weit mehr Risiko beinhaltet als dies zunächst für ihn vorstellbar war“
d) Keine staatlichen Kontrollen (sog. Grauer Kapitalmarkt)
Für Schiffsfonds gibt es keine staatliche Kontrolle. Die Bedingungen werden daher dem Anleger einseitig diktiert.
e) Risiko auf Grund der Rechtsform (sog. Zweitmarktrisiko und Kommanditistenhaftung)
Anleger haben auf Grund der Rechtsform ein erhebliches Problem, ihre Anteile wieder zu veräußern (sog. Zweitmarktrisiko), gerade dann wenn es mit den Kursen abwärts geht, ist die eingeschränkte Veräußerbarkeit besonders hart.
Im Gegensatz etwa zu Aktien, die einfach an der Börse veräußert werden können, muss sich bei Fondsbeteiligungen erst mal ein Abnehmer finden lassen. Dies ist zwar auch möglich, meist aber mit erheblichen Abschlägen.
Ein weiteres rechtsformspezifisches Risiko ist die Haftung des Kommanditisten. Dieses ist zwar grundsätzlich auf die Einlage beschränkt. Wenn dann aber Ausschüttungen vorgenommen werden, die aus der Substanz und nicht aus Gewinnen herrühren, lebt die Haftung bis zur Einlagehöhe des Anlegers wieder auf. Das Risiko ist dabei keinesfalls theoretischer Natur, weil bei sich abzeichnender schlechter Wirtschaftslage den Anlegern mit Ausschüttungen Sicherheit vermittelt werden soll.
f) Kriegs- und Terrorrisiko
Schiffsfonds trifft zudem ein nicht zu unterschätzendes Kriegs- und Terrorrisiko. Etwa dann, wenn der Iran den Zugang zur Straße von Hormus tatsächlich sperrt oder jedenfalls erschwert oder Piraten vor Somalia Schiffe kapern. Dieses Risiko macht sich jedenfalls auch bei der Höhe der Versicherungspolicen bemerkbar.