Rechtsansprüche
Geschädigten Anleger können Schadensersatzansprüche zustehen. Dies einmal in Höhe des tatsächlich erlittenen Verlustes, aber auch im Wege der vollständigen Rückabwicklung der Anteilszeichnung. In letzterem Fall übereignet der geschädigte Anleger seine Anteile, im Gegenzug erhält er das gesamte investierte Kapital zurück, inklusive Agio.
Schadenersatzansprüche sind gegen die vermittelnde Bank, gegen die Prospektverantwortlichen und gegen die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft möglich.
Entscheidend hierfür ist die Frage, ob Beratungsfehler begangen wurden oder ob der Prospekt Fehler aufweist, insbesondere, ob der Anleger hinsichtlich der Risiken der Anlage ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.
Beispielhaft folgende Fälle:
Anlagewert Juni 2013: 4.000 €; Ausschüttungen bis heute: 0 €
Ansprüche:
- a) 6.000 € als Differenz oder (wahlweise)
- b) 10.000 € (Zeichnungssumme) gegen Übereignung der bestehenden
- Anteile und zusätzlich (egal ob a) oder b) gewählt)
- c) Entschädigung für entgangene Zinsen (Alternativanlage). Bei 2,5 Jahren (Stand Juni 2013) knapp über 1.000 €.
bei Variante a): Anleger erhält über 7.000 € und behält die Anlage
bei Variante b): Anleger erhält über 11.000 € und gibt Anteile zurück
Bei richtiger Beratung hätte der Anleger eine sichere (andere) Anlage gezeichnet.
Im Juni 2012 muss der Fonds auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten saniert werden. Anleger zahlt erhaltende Ausschüttungen zurück und schießt 20.000 € „freiwillig“ nach.
Anlagewert Juni 2013: 50.000 €
Ansprüche:
- a) 70.000 € als Differenz (120.000 – 50.000) oder (wahlweise)
- b) 100.000 € (Zeichnungssumme) gegen Übereignung der bestehenden Anteile + 20.000 € Nachschuss und
- Anteile und zusätzlich (egal ob a) oder b) gewählt)
- c) Entschädigung für entgangene Zinsen (Alternativanlage). Bei 2,5 Jahren (Stand Juni 2013) knapp über 1.000 €.
bei Variante a): Anleger erhält über 90.000 € und behält die Anlage
bei Variante b): Anleger erhält über 140.00 € und gibt Anteile zurück
Bis Juni 2013 erhält der Anleger Ausschüttungen von durchschnittlich 400 € /Jahr.
Anlagewert Juni 2013: 9.000 €.
Ansprüche:
- a) 1.000 € als Differenz oder (wahlweise)
- b) 10.000 € (Zeichnungssumme) gegen Übereignung der bestehenden Anteile und zusätzlich (egal ob a) oder b) gewählt)
- Bei Belassung auf dem Tagesgeldkonto hätten sich Zinsen von über 450€ ergeben.
Abzuziehen sind allerdings die erhaltenden Ausschüttungen, also 1.000 €.
bei Variante a): Anleger erhält über 450 € und behält die Anlage
bei Variante b): Anleger erhält über 9.450 € und gibt Anteile zurück
* Wer sein Geld investieren will, hätte bei ordnungsgemäßer Beratung idR. eine andere Anlage gezeichnet. Es handelt sich bei diesem Beispiel um einen Ausnahmefall.
Näheres zu Ihren möglichen Ansprüchen und ob Sie ordnungsgemäß beraten wurden, erfahren Sie bei uns.
Entweder persönlich, per Kontaktformular oder Hotline 0611 – 450 230.